Einschulung
Informationen für unsere zukünftigen Erstklässler/innen
Liebe Eltern,
schön, dass Sie auf dem richtigen Reiter für Schulanfängerinnen und -anfänger gelandet sind.
Hier finden Sie immer die für Sie wichtigen Informationen.
Viele Informationen bekommen Sie auch per Brief und dann auch per Mail. Bitte informieren Sie uns daher immer über Veränderungen bei Ihren Kontaktdaten.
Wer wird eingeschult?
Zur Schulanmeldung müssen alle Kinder kommen, die bis zum 30. September 2027 sechs Jahre alt werden.
Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09.2027 sechs Jahre alt werden, gilt ein dreimonatiger Einschulungskorridor. Die Erziehungsberechtigten entscheiden spätestens bis zum 10.04.27, ob ihr Kind im kommenden Schuljahr oder ein Jahr später eingeschult wird. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie am Schulanmeldetag.
Auch folgende Kinder nehmen an der Schuleinschreibung teil:
im Vorjahr zurückgestellte Kinder
Kinder mit genutzten Einschulungskorridor im Vorjahr
Kinder, bei denen Eltern für dieses Jahr ggf. eine Rückstellung beantragen
Die Schulleitung entscheidet über Rückstellungen und vorzeitige Einschulungen im zeitlichen Umfeld der Schulanmeldung.
Falls Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten (geboren nach dem 1. Oktober 2021), wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die Schule.
Schulanmeldung- wichtige Informationen
Die Schuleinschreibung findet im März 2027 (genauer Termin noch ausstehend) in unserer Grundschule statt.
Ihre persönliche Schuleinschreibungszeit (z.B. 15 Uhr) wird über einen Aushang in den Kindergärten, an der Grundschule/ Haupteingang bzw. per Mail bekannt gegeben. Bitte halten Sie diesen Termin unbedingt ein.
Bitte bringen Sie zur Schuleinschreibung mit:
- Ihr Kind
- Geburtsurkunde bzw. Stammbuch
- Mitteilungsbogen zur Übermittlung von Ergebnissen aus der Schuleingangsuntersuchung
(vom Gesundheitsamt, falls schon stattgefunden)
- Formular „Informationen für die Grundschule“ (vom Kindergarten)
- Nachweis Impfschutz Masern (Impfpass, Bestätigung des Arztes oder Masernnachweis einer anderen Einrichtung z.B. Kindergarten, Gesundheitsamt)
- ggf. schulpsychologisches Gutachten
- ggf. Sorgerechtsbeschluss