Offene Ganztagsschule

Wichtig

Bei der Offenen Ganztagsschule handelt es sich um eine schulische Veranstaltung.

Die Anmeldung erfolgt über unsere Marktgemeinde.

Julia Knaus, Leitung
Julia Knaus Leitung

Häufige Fragen zur Offenen Ganztagsschule

Liebe Eltern,

wir hoffen, Ihre häufigsten Fragen zu unserer Offenen Ganztagsschule hier beantworten zu können.

Bitte beachten Sie, dass die Fragen zu Mindestbuchung und Abholzeiten erst das Buchungsschuljahr 2024/25 betreffen. Für dieses Buchungsjahr gelten die bekannten Modalitäten.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne unter den aufgeführten Kontakten.

Ziele, Organisation

Welche Ziele verfolgt die OGTS?

Gemäß dem pädagogischen Konzept unserer offenen Ganztagesschule verfolgen wir folgende Ziele:

- ganzheitlichen Entwicklung der einzelnen Schüler*innen

- sinnvolle Freizeitgestaltung mit Bewegung, Spielen, Basteln, Malen u.v.m.

- Förderung von sozialen Kompetenzen in der Gruppe

- zunehmend selbstständige Erledigung der Hausaufgaben (v.a. Langgruppe)

Wie ist die OGTS organisiert?

Die OGTS ist eine schulische Veranstaltung.

Der Träger ist die Marktgemeinde Lappersdorf. Er stellt das das Personal und kümmert sich um die Anmeldung.

Die OGTS findet in eigenen Räumen im Erdgeschoss unserer Grundschule satt.

Buchungszeit, An-, Abmeldung, Anwesenheit

Wann ist die OGTS geöffnet?

Die offene Ganztagesschule ist von Montag bis Freitag von Unterrichtsende

bis 14 Uhr statt- kurze Gruppe oder

bis 15.30 Uhr statt- lange Gruppe geöffnet.

Wichtig: Eine Langgruppe am jeweiligen Tag kommt nur zustande, wenn an diesem mind. 5 Kinder lang gebucht haben.

Was sind die sog. Schluss-/ Abholzeiten?

Die OGTS hat feste Schluss-  bzw. Abholzeiten.

Diese sind für die Kurzgruppe 14 Uhr und für die Langgruppe 15.30 Uhr.

Können Kurz- und Langgruppe kombiniert werden

Eine Kombination von Kurz- und Langgruppe ist grundsätzlich möglich. Dazu müssen mindestens 2 Tage in der Langgruppe gebucht werden.

An wie vielen Tagen muss Ihr Kind angemeldet werden?

An mindestens 2 Nachmittagen.

Wie lange ist die OGTS gebucht?

Die Anmeldung ist spätestens im Juli mit der Platzzusage verbindlich für das für das gesamte kommende Schuljahr. Die Buchung und der Buchungsumfang ist verbindlich, da aus den Anmeldezahlen die Gruppenanzahlen, Förderungen und auch die Personalbedarfe abgeleitet werden.

Warum passen die Mitarbeiter*innen der OGTS nach dem Ende der Betreuungszeit nicht auf mein Kind auf, bis ich es abhole?

Die OGTS endet zu den jeweils gebuchten Zeiten. Die Aufsichtspflicht des OGTS-Personals endet zu diesem Zeitpunkt! Bitte holen Sie Ihr Kind/Ihre Kinder pünktlich zum gebuchten Betreuungsschluss ab. Falls Ihr Kind nicht abgeholt wird, kann es – wie nach Unterrichtsschluss – am Ende der Betreuungszeit alleine nach Hause gehen.

Wie kann ich mein Kind für der OGTS anmelden?

Die Anmeldung geschieht immer im Vorjahr für das Folgejahr.

Die Anmeldung ist spätestens im Juli mit der Platzzusage verbindlich für das für das gesamte kommende Schuljahr. Die Buchung und der Buchungsumfang ist verbindlich, da aus den Anmeldezahlen die Gruppenanzahlen, Förderungen und auch die Personalbedarfe abgeleitet werden.

Buchungszeiten, die vom konkreten Stundenplan abhängig sind, können gleich zu Schulanfang- nach dessen Bekanntgabe- noch geringfügig verändert werden.

Eltern neuer Erstklässler*innen werden im 1. Elternabend für Schulanfänger informiert.

Für die Anmeldung ist der Markt Lappersdorf zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Christian Gillessen 0941/83000-50 oder Evelin Fink Tel.: 0941/83000-51

 

Grundsätzlich können Kinder auch während des Schuljahres angemeldet werden. Melden Sie sich für solche Anliegen an die OGTS-Leitung z.B. unter ogts.lap@lappersdorf.de

Besteht in der OGTS Anwesenheitspflicht? Wofür kann ich mein Kind befreien lassen?

Die offene Ganztagsschule ist eine schulische und geförderte Veranstaltung. Daher gelten für Befreiungen die gleichen Regeln wie am Schul-Vormittag. In den von Ihnen gebuchten Zeiten ist der Besuch daher verpflichtend. Ein früheres Verlassen der Schule bzw. Abholen Ihres Kindes ist leider nicht möglich!

Nur in begründeten Ausnahmefällen, aus zwingenden persönlichen Gründen (z.B.   Arzttermin, Therapietermin, Beendigung) können Sie Ihr Kind befreien. Diese erfolgt über die Schulleitung, die die Befreiung genehmigt unter gs.lap@schulen-lappersdorf.de

Kommunikation, sonstige Fragen

Was kostet die OGTS?

Es entstehen nur Kosten für Mittagessen und ggf. ergänzende Angebote.

Muss ich die OGTS benachrichtigen, wenn mein Kind krank ist und nicht in die Schule kommt?

Die Entschuldigung, die dem Schulsekretariat vorliegt, wird an die OGTS weitergeleitet. Sie müssen nicht zusätzlich bei der OGTS anrufen.

Muss ich die Hausaufgaben meines Kindes noch kontrollieren?

Grundsätzlich liegt das Erledigen der Hausaufgaben in der Zuständigkeit der Eltern.

In der kurzen Gruppe ist das Erledigen der Hausaufgaben ein freiwilliges Angebot.

In der langen Gruppe werden die Kinder etwa eine Stunde bei ihren Hausaufgaben beaufsichtigt und erhalten- je nach Kapazitäten- von uns Hilfestellung beim Erledigen der Hausaufgaben. Dennoch ist es sinnvoll, dass Sie sich Zuhause noch einmal einen Überblick über die Hausaufgaben verschaffen. Auch aufwendigere individuelle Förderungen, Erklärungen können nicht in der OGTS erfolgen.

Wie findet der Kontakt zwischen den Eltern und der OGTS statt?

Die Kommunikation zwischen Ihnen und uns findet per E-Mail oder Telefon statt.

E-Mail: ogts.lap@lappersdorf.de             Telefon: 0941 8305798

Muss ich der OGTS eine neue Adresse oder Telefonnummer melden?

Das Betreuungspersonal muss im Unfall- oder Krankheitsfall jemanden benachrichtigen können. Bitte stellen Sie sicher, dass während der Betreuungszeit mindestens eine auf dem Anmeldeformular genannte Person erreichbar ist.

Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich, wenn sich Ihre Telefonnummer, E-Mailadresse oder Anschrift geändert hat.