Nachschulische Betreuungsangebote
Wichtig
Bei der Offenen Ganztagsschule handelt es sich um eine schulische Veranstaltung.
Die Anmeldung erfolgt über unsere Marktgemeinde.
Anmeldebogen für das Schuljahr 2026/27 (Abgabe bis 12. März 2026)
Häufige Fragen zur Offenen Ganztagsschule
Liebe Eltern,
wir hoffen, Ihre häufigsten Fragen zu unserer Offenen Ganztagsschule hier beantworten zu können.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne unter den aufgeführten Kontakten.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Ziele, Organisation
Welche Ziele verfolgt die OGTS?
Gemäß dem pädagogischen Konzept unserer offenen Ganztagesschule verfolgen wir folgende Ziele:
- ganzheitlichen Entwicklung der einzelnen Schüler*innen
- sinnvolle Freizeitgestaltung mit Bewegung, Spielen, Basteln, Malen u.v.m.
- Förderung von sozialen Kompetenzen in der Gruppe
- zunehmend selbstständige Erledigung der Hausaufgaben (v.a. Langgruppe)
Wie ist die OGTS organisiert?
Die OGTS ist eine schulische Veranstaltung.
Der Träger ist die Marktgemeinde Lappersdorf. Er stellt das das Personal und kümmert sich um die Anmeldung.
Die OGTS findet in eigenen Räumen im Erdgeschoss unserer Grundschule satt.
Buchungszeit, An-, Abmeldung, Anwesenheit
Wann ist die OGTS geöffnet?
Die offene Ganztagesschule ist von Montag bis Freitag von Unterrichtsende bis 14 Uhr statt- kurze Gruppe oder bis 15.30 Uhr statt- lange Gruppe geöffnet.
Wichtig: Eine Langgruppe am jeweiligen Tag kommt nur zustande, wenn an diesem mind. 5 Kinder lang gebucht haben.
Was sind die sog. Schluss-/ Abholzeiten?
Die OGTS hat feste Schluss- bzw. Abholzeiten.
Diese sind für die Kurzgruppe 14 Uhr und für die Langgruppe 15.30 Uhr.
Zusätzlich (bei entsprechend ausreichenden Buchungszeiten- Kurzgruppe: 2x 14 Uhr bzw. Langgruppe: 2x 15.30 Uhr) besteht die Möglichkeit, Ihr Kind an anderen Tagen bereits um 13:05 Uhr abzuholen.
Können Kurz- und Langgruppe kombiniert werden
Eine Kombination von Kurz- und Langgruppe ist grundsätzlich möglich.
Dazu müssen mindestens 2 Tage in der Langgruppe gebucht werden.
An wie vielen Tagen muss Ihr Kind angemeldet werden?
An mindestens 2 Nachmittagen.
Wie lange ist die OGTS gebucht?
Die Anmeldung ist spätestens im Juli mit der Platzzusage verbindlich für das gesamte kommende Schuljahr. Die Buchung und der Buchungsumfang ist verbindlich, da aus den Anmeldezahlen die Gruppenanzahlen, Förderungen und auch die Personalbedarfe abgeleitet werden.
Warum passen die Mitarbeiter/innen der OGTS nach dem Ende der Betreuungszeit nicht auf mein Kind auf, bis ich es abhole?
Die OGTS endet zu den jeweils gebuchten Zeiten. Die Aufsichtspflicht des OGTS-Personals endet zu diesem Zeitpunkt! Bitte holen Sie Ihr Kind/Ihre Kinder pünktlich zum gebuchten Betreuungsschluss ab. Falls Ihr Kind nicht abgeholt wird, kann es – wie nach Unterrichtsschluss – am Ende der Betreuungszeit alleine nach Hause gehen.
Wie kann ich mein Kind für der OGTS anmelden?
Die Anmeldung geschieht immer im Vorjahr bie etwa Mitte März für das Folgejahr. Die Anzahl der hier angemeldeten Buchungstage für die Kurz- und/oder Langgruppe kann nicht mehr reduziert werden. Die Anmeldung ist spätestens im Juli mit der Platzzusage verbindlich für das für das gesamte kommende Schuljahr. Die Buchung und der Buchungsumfang ist verbindlich, da aus den Anmeldezahlen die Gruppenanzahlen, Förderungen und auch die Personalbedarfe abgeleitet werden.
Da die Buchungszeiten vom konkreten Stundenplan abhängen, können diese gleich zu Schulanfang noch verändert werden. Also z.B. die beiden Langgruppentage auf Montag und Dienstag festlegen.
Eltern neuer Erstklässler/innen werden im 1. Elternabend für Schulanfänger informiert.
Für die Anmeldung ist der Markt Lappersdorf zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Gillessen (Telefon 0941 8300050) oder Frau Faltermeier (Telefon 0941 8300052)
Grundsätzlich können Kinder auch während des Schuljahres angemeldet werden. Melden Sie sich für solche Anliegen an die OGTS-Leitung z. B. per E-Mail unter: ogts.lappersdorf@grundschule-lappersdorf.eu
Besteht in der OGTS Anwesenheitspflicht? Wofür kann ich mein Kind befreien lassen?
Die offene Ganztagsschule ist eine schulische und geförderte Veranstaltung. Daher gelten für Befreiungen die gleichen Regeln wie am Schul-Vormittag. In den von Ihnen gebuchten Zeiten ist der Besuch daher verpflichtend. Ein früheres Verlassen der Schule bzw. Abholen Ihres Kindes ist leider nicht möglich!
Nur in begründeten Ausnahmefällen, aus zwingenden persönlichen Gründen (z. B. Arzttermin, Therapietermin, Trauerfall) können Sie Ihr Kind befreien. Diese erfolgt über die Schulleitung, die die Befreiung genehmigt unter gslap@schulen-lappersdorf.de
Kommunikation, sonstige Fragen
Was kostet die OGTS?
Es entstehen nur Kosten für Mittagessen und ggf. ergänzende Angebote.
Muss ich die OGTS benachrichtigen, wenn mein Kind krank ist und nicht in die Schule kommt?
Eine Befreiung muss über die Schule erfolgen. Entschuldigen Sie Ihr Kind über Iserv und vermerken Sie ggf. zusätzliche Informationen im Kommentarfeld.
Ist in der OGTS Zeit für Hausaufgaben und muss ich die Hausaufgaben meines Kindes noch kontrollieren?
Grundsätzlich liegt das Erledigen der Hausaufgaben in der Zuständigkeit der Eltern.
In der Kurzgruppe ist keine Hausaufgabenzeit eingeplant.
In der langen Gruppe werden die Kinder etwa eine Stunde bei ihren Hausaufgaben beaufsichtigt und erhalten- je nach Kapazitäten- von uns Hilfestellung beim Erledigen der Hausaufgaben.
Dennoch ist es sinnvoll, dass Sie sich Zuhause noch einmal einen Überblick über die Hausaufgaben verschaffen. Auch aufwendigere individuelle Förderungen, Erklärungen können in der OGTS nicht erfolgen.
Wie findet der Kontakt zwischen den Eltern und der OGTS statt?
Die Kommunikation zwischen Ihnen und uns findet per E-Mail oder Telefon statt.
E-Mail: ogts.lap@lappersdorf.de
Telefon: 0941 8305798
Muss ich der OGTS eine neue Adresse oder Telefonnummer melden?
Das Betreuungspersonal muss im Unfall- oder Krankheitsfall jemanden benachrichtigen können. Bitte stellen Sie sicher, dass während der Betreuungszeit mindestens eine auf dem Anmeldeformular genannte Person erreichbar ist.
Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich, wenn sich Ihre Telefonnummer, E-Mailadresse oder Anschrift geändert hat.
Wichtig
Sie haben zwei Horte zur Auswahl:
Die Anmeldung für den Hort Lappersdorf erfolgt über unsere Marktgemeinde.
Die Anmeldung für den Hort Kareth im Kinder-Familienhaus erfolgt über die Einrichtung.
Amt 5 - Marktgemeinde Lappersdorf
Industriestraße 22
93138 Lappersdorf
Kinderhort Lappersdorf
Bergstr. 48
93138 Lappersdorf
Kinderhort Kareth
Bajuwarenstraße 8
93138 Lappersdorf